Neue Einzahlungsscheine

Neue Einzahlungsscheine

Am 21. November 2025 treten im Schweizer Zahlungsverkehr neue Vorgaben für QR-Rechnungen in Kraft.

Die wichtigste Anpassung ist die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Adress-Typ S) im Swiss QR-Code, sprich die Aufteilung der Absenderadresse (=Mieteradresse) in einzelne Elemente. Aus diesem Grund musste die Wincasa AG neue QR-Codes generieren und Sie haben neue Einzahlungsscheine erhalten, die diese Anforderungen ab Oktober 2025 erfüllen.

In diesem Zuge passt die Wincasa AG in Zusammenarbeit mit einzelnen Eigentümern die internen Verrechnungssysteme an. Dies hat zur Folge, dass sich zum Teil auch die Bankverbindungen ändern. Aus diesem Grund müssen die Einzahlungsscheine mit den neuen Kontoangaben versehen werden. Diese haben wir Ihnen per Post zugestellt.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Umstellung:

Was genau ändert sich für mich?

Es handelt sich hierbei einerseits um eine technische Änderung, die nur im QR-Code ersichtlich ist, gleichzeitig werden in Einzelfällen auch die IBAN-Nummern angepasst. Die Anpassung des QR-Codes beinhaltet die Unterstützung der strukturierten Adresse.

Bitte entsorgen daher Sie die bisherigen Einzahlungsscheine und verwenden Sie nur noch jene, die wir Ihnen zugestellt haben. Oder noch einfacher, richten Sie mit dem neuen QR-Code direkt einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein.

Warum und ab wann wird meine QR-Einzahlung des Mietzinses zurückgewiesen?

Ab dem 01. Oktober 2025 gelten neue Vorgaben für die Zahlungsverbindungen. In diesem Zusammenhang gab es Anpassungen im QR-Code sowie teilweise der IBAN.

Bitte verwenden Sie daher für sämtliche Zahlungen ab dem 1. Oktober 2025 nur noch die neuen Einzahlungsscheine mit den neuen Vorgaben der QR-Rechnungen.

Sollten Sie weiterhin die alten Einzahlungsscheine verwenden, werden die Zahlungen automatisch von den Banken zurückgewiesen.

Wo kann ich neue Einzahlungsscheine bestellen?

Bitte kontaktieren Sie uns unter: info@wincasa.ch

Sind meine Daueraufträge noch gültig?

Nein. Bitte ändern Sie Ihren Dauerauftrag anhand des neuen QR-Codes bzw. Einzahlungsschein. Ab Oktober 2025 werden diese zurückgewiesen und der automatische Mahnprozess wird ausgelöst. Bitte passen Sie Ihre Daueraufträge den neuen QR-Rechnungen bzw. Einzahlungsscheine an.

Bis wann muss ich diese Anpassungen vorgenommen haben?

Bitte setzen Sie die Anpassungen per Oktober 2025 um. Zahlungen mit dem falschen QR-Code und/oder der falschen IBAN-Nummer werden von der Bank zurückgewiesen und der automatische Mahnprozess wird ausgelöst.

Ich habe noch offene Nebenkosten-Abrechnungen. Welche Einzahlungsscheine soll ich verwenden?

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Einzahlungsscheine. Dies gilt auch für allfällige offene Nebenkostenabrechnungen aus Monaten vor Oktober 2025. Für neue Einzahlungsscheine kontaktieren Sie uns unter: info@wincasa.ch