Umgang mit sogenannten „stillen“ Immobilien

Lausanne

Umgang mit sogenannten „stillen“ Immobilien

Bei Unternehmenskunden, die vor Fragen stehen, wie man mit nichtbetriebsnotwendigen Immobilien umgeht, ist eine strategische Dialogführung betreffend der Formulierung einer Strategie im Umgang mit nichtbetriebsnotwendigem Grundbesitz oft sehr hilfreich. Da kann unser Corporate Services Team unterstützen.

Workshop als erfolgreiches Instrument
Unser Corporate Services Team hat im Rahmen von Strategie-Workshops hier positive Erfahrungen gemacht. Zusammen mit der Unternehmensführung einer grossen schweizerischen Unternehmensgruppe wurde ein konzeptionelles Vorgehen diskutiert, wie strategischer Besitz von Grund und Boden bewertet, beurteilt und entwickelt werden kann und wie dabei verschiedene operative Handlungsalternativen aussehen könnten.

Beratung und gemeinsame Entwicklung von Handlungsalternativen

Das interdisziplinäre Team aus Investment Advisory, Research & Strategy und Corporate Services verfolgte dabei einen intensiven Beratungsansatz und zeigt dem Kunden auf,  wie sich Grund und Boden, unter Einbezug des Kapitalmarktes, in der Schweiz entwickelt und welche Ansätze aus dem strategischen Immobilien-Portfolio-Management bestehen. Zusammen mit den Kunden wurden dann strategische Handlungsalternativen entwickelt.

Strategie-Diskussion zur Entscheidungsfindung
Die Strategie-Diskussion über die Weiterentwicklung von nichtbetriebsnotwendigem Immobilienbesitz muss im heutigen Umfeld intensiv und auf oberster Unternehmensstufe geführt werden.
Für den Lösungsfindungsprozess hat das Team 3 Themenbereiche vertieft:

  • Externe Entwicklungen: Analyse des Umfeldes und Einflussfaktoren

  • Immobilien-Strategie: Entwicklung einer Portfolio-Strategie nach den Kriterien heutiger und zukünftiger Bedürfnisse und Verfügbarkeiten sowie Erarbeitung von Lösungsansätzen anhand einer Entscheidungs-Matrix

  • Handlungsalternativen:
    "Halten" - betriebliche und nicht betriebliche Areal-Entwicklung, allenfalls mit Zukauf  „Zwischennutzung“ – Möglichkeiten der Nutzungsüberlassung
    „Baurecht“ – Dauerndes und selbständiges Baurecht
    „Verkauf mit Option“ – Verkaufstransaktion

Nach einer intensiven Diskussion konnten operative Umsetzungsmassnahmen formuliert und verabschiedet werden.

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